Selbsttätige Löschgeräte sind zum Löschen von Feststoffen, z.B. Holz, Kunststoffen, Geweben, sowie brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, Kohlenstaub und elektrischen Geräten in geschlossenen Räumen bestimmt, in denen keine ständige Bedienung vorgesehen ist (Farb- und Öllager, brennbare Güter, elektrische Schalttafeln usw.).
Selbsttätige Löschgeräte sind zum Löschen von Feststoffen, z.B. Holz, Kunststoffen, Geweben, sowie brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, Kohlenstaub und elektrischen Geräten in geschlossenen Räumen bestimmt, in denen keine ständige Bedienung vorgesehen ist (Farb- und Öllager, brennbare Güter, elektrische Schalttafeln usw.).